Es gibt ein Urteil vom März 2021
Im November 2020 legte der EuGH (Europäischer Gerichtshof) fest, dass CBD selbst kein Betäubungsmittel ist und somit der Verkauf nicht durch entsprechende Gesetze zu Betäubungsmitteln geregelt werden muss. Somit sind CBD-Blüten legal – auch ohne Gesetze zu Betäubungsmitteln.
Der BGH (Bundesgerichtshof) folgte im März 2021 dieser Rechtsprechung. In dem Fall eines Händlers für Hanftee hatte ein Landesgericht kritisiert, dass die enthaltenen CBD-Blüten zwar nicht als Tee, dennoch in gebackenem Zustand einen Rausch hervorrufen könnten.
Das BGH hob das Urteil des Landesgerichts mit der Begründung auf, dass die verkaufende Partei zwar sicherstellen muss, dass ihr Produkt nicht zur Erzeugung von Rauschzuständen missbraucht wird, dies aber im Rahmen der üblichen Verwendung des Produktes ausreiche.
Im vorliegenden Fall obliege es nur der Verantwortung des Händlers, die gesetzlichen Vorgaben zum Ausschluss von Missbrauch für ein Blütenprodukt einzuhalten. Da Blüten üblicherweise nicht in Kuchen verarbeitet wird, war der Verkauf als Hanftee legal. Und somit wurden auch CBD-Blüten legal.
Dieses Urteil stellte den Verkauf von CBD-Blüten mit entsprechend niedrigem THC-Gehalt von unter 0,2% endgültig auf legale Füße. Somit sind CBD-Blüten legal in Deutschland seit 2021.